STIERSCHNEIDER'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen
STIERSCHNEIDER'S Weinhotel Wachau & Wiazhaus
Gastronomie & Beherbergung
Ottenschläger Straße 30, 3620 Spitz an der Donau
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beherbergungsverträge sowie damit unmittelbar zusammenhängende Leistungen des STIERSCHNEIDER’S Weinhotel Wachau & Wiazhaus.
1.2 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die jeweilige Buchungsbestätigung, das Angebot sowie allfällige schriftliche Zusatzvereinbarungen.
1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen sowie ausdrücklich vereinbarte Tarif- oder Stornobedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Beherbergungsvertrag kommt durch Annahme der Buchung durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Buchungsbestätigung, E-Mail oder über ein elektronisches Buchungssystem erfolgen.
2.2 Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben wird, freibleibend.
2.3 Das Hotel ist berechtigt, den Vertragsabschluss von einer Anzahlung, Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie abhängig zu machen.
3. Preise
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Die gesetzliche Nächtigungstaxe bzw. Ortstaxe ist, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, zusätzlich zu entrichten.
3.3 Zusätzliche Leistungen und Konsumationen, die nicht im vereinbarten Zimmer- oder Arrangementpreis enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
4. An- und Abreise
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, stehen die Zimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
4.2 Am Abreisetag sind die Zimmer, sofern nicht anders vereinbart, bis 10:30 Uhr freizugeben.
4.3 Eine frühere Anreise oder spätere Abreise kann nach Verfügbarkeit und gegebenenfalls gegen Aufpreis vereinbart werden.
5. Stornierung
Sofern im Angebot, bei der Buchung oder für einen bestimmten Tarif keine abweichenden
Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Bedingungen:
-
bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag: kostenfreie Stornierung
-
weniger als 3 Monate bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % des gesamten Arrangementpreises
-
weniger als 1 Monat bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des gesamten Arrangementpreises
-
innerhalb der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des gesamten Arrangementpreises
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung beim Hotel.
Stornierungen haben schriftlich, beispielsweise per E-Mail, zu erfolgen.
Für Sonderangebote, nicht stornierbare Tarife, Reisegruppen oder individuell vereinbarte Buchungen können abweichende Bedingungen gelten. Diese werden bei Vertragsabschluss ausdrücklich bekannt gegeben.
6. Nichtanreise und vorzeitige Abreise
6.1 Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung gelten die für den gebuchten Tarif vereinbarten Stornobedingungen.
6.2 Bei vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits verbindlich gebuchter Leistungen. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben davon unberührt.
7. Gruppenbuchungen
7.1 Als Gruppenbuchung gilt eine Buchung ab 5 gleichzeitig gebuchten Zimmern bzw. ab 10 Personen, sofern die Buchung gemeinsam für denselben Aufenthalt erfolgt.
7.2 Für Gruppen können im jeweiligen Angebot gesonderte Storno-, Zahlungs- und Teilnehmerbedingungen vereinbart werden.
7.3 Werden keine gesonderten Bedingungen vereinbart, gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 5.
7.4 Die endgültige Zimmerliste bzw. Namensliste ist zu dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt bekannt zu geben.
8. Zahlung
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist das vereinbarte Entgelt spätestens bei Abreise fällig.
8.2 Bei Firmen- oder Gruppenbuchungen kann Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlichen Bestimmungen über Betreibungskosten.
8.4 Das Hotel kann insbesondere bei größeren Buchungen angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen.
9. Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen
9.1 Der Vertragspartner haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn oder Personen, für die er einzustehen hat, schuldhaft verursacht werden.
9.2 Außergewöhnliche Verunreinigungen, die über den üblichen Reinigungsaufwand hinausgehen und eine Sonderreinigung oder Desinfektion erforderlich machen, können nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand verrechnet werden.
Hierzu zählen insbesondere außergewöhnliche Verunreinigungen durch Erbrochenes, Blut, Urin, sonstige Körperflüssigkeiten, Rauchrückstände oder vergleichbare Verschmutzungen.
9.3 Verrechnet werden können insbesondere tatsächlich entstandene Kosten für:
-
zusätzlichen Personalaufwand
-
Reinigung und Desinfektion
-
Entsorgung
-
Reparatur oder Ersatz beschädigter Gegenstände oder Textilien
-
einen nachweisbaren Nutzungsausfall des Zimmers.
9.4 Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen können zu Beweiszwecken angemessen dokumentiert werden.
10. Rauchen
10.1 Im gesamten Hotelgebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt insbesondere für sämtliche Gästezimmer, Gänge, Stiegenhäuser, Gemeinschafts-, Veranstaltungs- und Gastronomiebereiche.
10.2 Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen gestattet:
-
auf der Wiazhaus-Terrasse
-
im vorgesehenen Bereich vor dem Hoteleingang
10.3 Bei Verstößen gegen das Rauchverbot können die tatsächlich entstandenen Kosten für Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung sowie ein nachweisbarer Nutzungsausfall des betroffenen Zimmers oder Bereiches verrechnet werden.
11. Haustiere
11.1 Hunde dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen den jeweils bekannt gegebenen Aufpreis mitgebracht werden.
11.2 In sämtlichen allgemein zugänglichen Bereichen des Hotelgeländes und des Hotelgebäudes gilt für Hunde Beißkorbpflicht. Der Beißkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund frei atmen und den Fang öffnen, jedoch nicht beißen kann.
11.3 Hunde sind in folgenden Bereichen nicht gestattet:
-
im Wiazhaus
-
auf der Wiazhaus-Terrasse
-
im Frühstücksraum
11.4 Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Gäste, Mitarbeiter oder Dritte durch den Hund weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden.
11.5 Verunreinigungen durch Hunde sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen. Außergewöhnliche Verunreinigungen sowie durch den Hund verursachte Schäden können nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand verrechnet werden.
11.6 Gesetzlich anerkannte Assistenzhunde sind von diesen Einschränkungen ausgenommen, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen ein entsprechendes Zutrittsrecht vorsehen.
12. Höhere Gewalt
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Vertragsparteien werden sich nach Möglichkeit um eine angemessene Lösung, insbesondere eine Verschiebung oder Änderung der Buchung, bemühen.
13. Haftung
Für die Haftung des Hotels, insbesondere für eingebrachte Sachen, gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Eine weitergehende Einschränkung gesetzlich zwingender Haftungsansprüche erfolgt durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
14. Verbrauchergeschäfte
Sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten sämtliche Bestimmungen nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
Bei Beherbergungsverträgen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht bei einem Fernabsatzvertrag kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht, soweit die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG vorliegen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt österreichisches Recht.
15.2 Im beiderseitigen Unternehmergeschäft wird als Gerichtsstand das für den Sitz des Hotelbetriebes sachlich zuständige Gericht vereinbart.
15.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
STIERSCHNEIDER'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen
STIERSCHNEIDER'S Weinhotel Wachau & Wiazhaus
Events, Seminare & Firmenveranstaltungen
Ottenschläger Straße 30, 3620 Spitz an der Donau
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Planung, Organisation und Durchführung von Firmenveranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Banketten, Incentives, Gruppenveranstaltungen und sonstigen Events durch STIERSCHNEIDER’S.
1.2 Sie gelten insbesondere für gastronomische Leistungen, Veranstaltungsräume,
Beherbergungsleistungen, Rahmenprogramme, Transfers, Führungen, Künstler, Technik und sonstige im jeweiligen Angebot enthaltene Leistungen.
1.3 Der konkrete Vertragspartner und Rechnungsleger ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern keine ausdrückliche Bindungs- oder Optionsfrist angegeben wurde.
2.2 Optionsreservierungen werden bis zum im Angebot genannten Termin aufrechterhalten. Nach Ablauf der Optionsfrist können reservierte Kapazitäten ohne weitere Verständigung freigegeben werden.
2.3 Eine verbindliche Buchung kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes bzw. schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Als schriftlich gilt auch die Bestätigung per E-Mail.
3. Kalkulation und Preise
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Preise pro Person basieren auf der im jeweiligen Angebot angegebenen Teilnehmerzahl bzw. Mindestteilnehmerzahl.
Wurde eine Veranstaltung beispielsweise auf Basis von 50 Teilnehmern kalkuliert, kann bei Unterschreitung dieser Teilnehmerzahl eine entsprechende Neukalkulation des Preises pro Person erfolgen.
3.3 Getränke und sonstige verbrauchsabhängige Leistungen werden, sofern keine Pauschale vereinbart wurde, nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet.
3.4 Zusätzliche Leistungen oder Änderungen, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber beauftragt werden, werden gesondert verrechnet.
4. Fremdleistungen und Veranstaltungsorganisation
4.1 STIERSCHNEIDER’S kann im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistungen organisieren und koordinieren.
Hierzu zählen insbesondere:
-
Schifffahrten
-
Bus- und Transferleistungen
-
Guides und Wanderführer
-
Winzer und Verkostungen
-
Künstler und Musiker
-
Veranstaltungstechnik
-
Fotografen
-
Dekoration
-
externe Veranstaltungsorte
-
sonstige Programmpartner.
4.2 Für Organisation, Abstimmung und Gesamtkoordination von Fremdleistungen wird, sofern im Angebot nicht anders angegeben, ein Organisationshonorar von 15 % der Netto-Fremdleistungskosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verrechnet.
4.3 Das Organisationshonorar wird im Angebot bzw. in der Abrechnung transparent ausgewiesen.
4.4 Fremdleistungspreise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Tarifen und Verfügbarkeiten.
Preisänderungen vor verbindlicher Beauftragung werden dem Auftraggeber vorab bekannt gegeben.
4.5 Bereits verbindlich beauftragte Fremdleistungen unterliegen zusätzlich den jeweiligen Storno- und Umbuchungsbedingungen des externen Leistungspartners, soweit dadurch tatsächlich Kosten entstehen und diese nicht bereits anderweitig abgegolten sind.
5. Teilnehmerzahl
5.1 Die im Angebot angeführte Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für Reservierung, Personalplanung und Kalkulation.
5.2 Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bekannt zu geben, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
5.3 Bis zu diesem Zeitpunkt kann die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl um maximal 5 % reduziert werden, ohne dass für diese Reduktion eine Stornogebühr anfällt. Eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl bzw. Mindestverrechnung bleibt davon unberührt.
5.4 Nach Ablauf dieser Frist bildet die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl die Mindestverrechnungsbasis.
5.5 Zusätzliche Teilnehmer werden nach tatsächlicher Anzahl verrechnet, sofern deren Teilnahme organisatorisch und kapazitätsmäßig möglich ist.
6. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens bei STIERSCHNEIDER’S.
6.1 Events, Seminare, Bankette und Firmenveranstaltungen
Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Stornobedingungen festgelegt wurden:
-
bis 43 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfreie Stornierung
-
von 42 bis 22 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
-
ab 21 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Auftragswertes.
6.2 Veranstaltungen mit besonders hoher Kapazitätsbindung
Beansprucht die Buchung mehr als 70 % der verfügbaren Zimmer- und/oder Veranstaltungskapazität, gelten:
-
bis 57 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfreie Stornierung
-
von 56 bis 29 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
-
ab 28 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Auftragswertes.
6.3 Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage für die Stornogebühr sind sämtliche verbindlich gebuchten fixen Leistungen, insbesondere:
-
Speisen und Menüs
-
Veranstaltungs- und Seminarpauschalen
-
Raummieten
-
Personal
-
Organisation
-
Technik
-
vereinbarte Programmpunkte
-
vereinbarte Mindestumsätze.
Rein verbrauchsabhängige Leistungen, insbesondere Getränke nach tatsächlichem Verbrauch, werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen, sofern keine Pauschale oder kein Mindestumsatz vereinbart wurde.
6.4 Fremdleistungen
Tatsächlich anfallende Stornokosten bereits verbindlich beauftragter Fremdleistungen können zusätzlich verrechnet werden, sofern sie nicht bereits in der Stornobemessungsgrundlage berücksichtigt wurden.
Eine doppelte Verrechnung derselben Leistung erfolgt nicht.
7. Teilstornierung
Eine wesentliche Reduktion der vereinbarten Teilnehmerzahl, der gebuchten Leistungen oder des Veranstaltungsumfanges gilt hinsichtlich des reduzierten Teils als Teilstornierung.
Die Stornobedingungen können auf diesen Teil des Auftrages entsprechend angewendet werden.
8. Umbuchung und Terminverschiebung
Ein Anspruch auf eine kostenlose Verschiebung oder Umbuchung besteht nicht.
STIERSCHNEIDER’S wird sich nach Möglichkeit um eine einvernehmliche Terminverschiebung bemühen.
Bereits entstandene Kosten sowie Storno- oder Umbuchungskosten externer Partner können verrechnet werden.
9. Programmänderungen und Wetter
9.1 Bei Outdoor-Programmen können Änderungen aufgrund von Wetter, Sicherheit, behördlichen Vorgaben oder organisatorischen Notwendigkeiten erforderlich werden.
9.2 Saisonübliche Wetterbedingungen wie Regen, Hitze, Kälte oder Wind berechtigen nicht automatisch zur kostenfreien Stornierung, wenn die vereinbarte Leistung oder ein zumutbares Ersatzprogramm durchgeführt werden kann.
9.3 Die Sicherheit der Teilnehmer hat Vorrang. STIERSCHNEIDER’S und der jeweils verantwortliche Leistungspartner können einen Programmpunkt aus Sicherheitsgründen ändern, verschieben oder absagen.
10. Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Naturereignissen oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Parteien werden sich nach Möglichkeit um eine angemessene Lösung bemühen, insbesondere:
-
Verschiebung der Veranstaltung
-
Ersatzprogramm
-
Anpassung des Leistungsumfanges.
Bereits unvermeidbar entstandene und nicht rückerstattbare Kosten können, soweit gesetzlich zulässig, berücksichtigt werden.
11. Durchführung und Sicherheit
11.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Teilnehmer, Mitarbeiter und Gäste Haus-, Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen beachten.
11.2 Dekorationen, Aufbauten, technische Einrichtungen, Werbemittel und sonstige Installationen bedürfen der vorherigen Zustimmung.
11.3 Offenes Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder vergleichbare Einrichtungen dürfen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung verwendet werden.
11.4 Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke bedarf einer vorherigen Vereinbarung.
12. Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen
12.1 Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn oder Personen, für die er einzustehen hat, schuldhaft verursacht werden.
12.2 Außergewöhnliche Verunreinigungen, die eine Sonderreinigung oder Desinfektion erforderlich machen, können nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand verrechnet werden.
12.3 Dazu können insbesondere zählen:
-
zusätzlicher Personalaufwand
-
Reinigung und Desinfektion
-
Entsorgung
-
Reparatur oder Ersatz beschädigter Gegenstände
-
ein nachweisbarer Nutzungsausfall.
12.4 Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen können zu Beweiszwecken angemessen dokumentiert werden.
13. Zahlung
13.1 STIERSCHNEIDER’S kann angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
13.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
13.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlichen Bestimmungen über Betreibungskosten.
14. Beherbergungsleistungen
Sind im Rahmen einer Veranstaltung Zimmer oder sonstige Beherbergungsleistungen gebucht, gelten hierfür ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergungsleistungen des STIERSCHNEIDER’S Weinhotel Wachau & Wiazhaus, sofern im jeweiligen Angebot keine eigenen Gruppen- oder Veranstaltungsbedingungen vereinbart wurden.
15. Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
Soweit eine angebotene Kombination von Leistungen nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen als Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung einzustufen ist, gehen die zwingenden Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
16. Haftung
Die Vertragsparteien haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Zwingende gesetzliche Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
17. Verbraucher
Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten sämtliche Bestimmungen nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Es gilt österreichisches Recht.
18.2 Im beiderseitigen Unternehmergeschäft wird als Gerichtsstand das für den Sitz des jeweiligen STIERSCHNEIDER’S Vertragspartners sachlich zuständige Gericht vereinbart.
18.3 Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
STIERSCHNEIDER'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen
STIERLI'S Wachau Catering & To-Go
Ottenschläger Straße 30, 3620 Spitz an der Donau
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Catering-, Liefer-, Abhol-, Bewirtungs- und damit zusammenhängenden gastronomischen Leistungen von STIERLI’S Catering & To-Go.
1.2 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und allfällige schriftliche Zusatzvereinbarungen.
1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben wird.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes bzw. durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung per E-Mail.
2.3 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen einer Abstimmung und können zu einer entsprechenden Preisanpassung führen.
3. Preise
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Zusatzleistungen wie Servicepersonal, Transport, Auf- und Abbau, Geschirr, Gläser, Mobiliar, Kühlgeräte, Technik, Dekoration oder sonstige Mietgegenstände werden entsprechend dem Angebot bzw. dem tatsächlichen Leistungsumfang verrechnet.
3.3 Leistungen, die nach tatsächlichem Verbrauch vereinbart wurden, insbesondere Getränke, werden nach dem tatsächlich festgestellten Verbrauch verrechnet.
4. Teilnehmerzahl
4.1 Die bei Auftragserteilung angegebene Personenanzahl bildet die Grundlage der Kalkulation und Planung.
4.2 Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungstermin schriftlich bekannt zu geben, sofern im Angebot keine andere Frist vorgesehen ist.
4.3 Nach Ablauf dieser Frist gilt die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl als Mindestverrechnungsbasis.
4.4 Zusätzliche Personen werden entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl verrechnet, sofern die zusätzliche Leistung organisatorisch möglich ist.
4.5 Bei einer wesentlichen Reduktion der Teilnehmerzahl kann eine Neukalkulation des vereinbarten Preises pro Person erforderlich werden.
5. Speisen, Allergien und Sonderwünsche
5.1 Besondere Ernährungsformen, Allergien oder Unverträglichkeiten, die bei der Leistungserbringung berücksichtigt werden sollen, sind rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt zu geben.
5.2 Sondermenüs oder individuell erforderliche Speisen können, sofern nicht bereits im vereinbarten Leistungsumfang enthalten, gesondert verrechnet werden.
5.3 Die gesetzlichen Informationspflichten über Allergene bleiben unberührt.
6. Lieferung und Veranstaltungsort
6.1 Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung eines Caterings ist eine geeignete Zufahrts-, Anlieferungs- und Arbeitsmöglichkeit am Veranstaltungsort.
6.2 Der Auftraggeber hat STIERLI’S rechtzeitig über Besonderheiten des Veranstaltungsortes, insbesondere eingeschränkte Zufahrt, Stiegen, lange Transportwege, fehlende Aufzüge, eingeschränkte Strom- oder Wasserversorgung oder besondere behördliche Vorgaben zu informieren.
6.3 Nicht vorhersehbare Mehraufwendungen aufgrund nicht bekannt gegebener örtlicher Gegebenheiten können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet werden.
7. Miet- und Leihgegenstände
7.1 Von STIERLI’S bereitgestellte Behälter, Geschirrteile, Gläser, Mobiliar, Geräte und sonstige Miet- oder Leihgegenstände bleiben Eigentum des jeweiligen Eigentümers.
7.2 Die Gegenstände sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
7.3 Für vom Auftraggeber oder seinen Gästen schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verluste haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.4 Fehlende oder beschädigte Gegenstände können in Höhe der tatsächlich erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten verrechnet werden.
8. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei STIERLI’S.
Sofern im Angebot keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, gelten die jeweils mit der Auftragsbestätigung bekannt gegebenen Stornobedingungen.
Für größere Caterings können insbesondere folgende Stornostufen vereinbart werden:
-
frühzeitige Stornierung: 10 % des vereinbarten Auftragswertes
-
nach Beginn der konkreten Veranstaltungsplanung: 50 %
-
kurzfristige Stornierung: 75 %
-
innerhalb der letzten Stornofrist vor der Veranstaltung: 100 %
Die konkreten zeitlichen Grenzen werden im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegt.
Bereits verbindlich beauftragte Fremdleistungen sowie individuell für den Auftraggeber angefertigte oder nicht anderweitig verwendbare Waren können zusätzlich verrechnet werden, soweit diese Kosten tatsächlich entstehen und nicht bereits durch eine Stornopauschale abgegolten sind.
Eine doppelte Verrechnung derselben Position erfolgt nicht.
9. Teilstornierung und Mengenänderungen
Eine wesentliche Reduktion der bestellten Personenanzahl, Menge oder des vereinbarten Leistungsumfanges gilt hinsichtlich des reduzierten Teils als Teilstornierung.
Für diesen Teil können die vereinbarten Stornobedingungen entsprechend angewendet werden.
10. Zahlung
10.1 STIERLI’S ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.
10.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
10.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlichen Bestimmungen über Betreibungskosten.
11. Absage durch STIERLI’S
Kann eine Leistung aufgrund außergewöhnlicher und von STIERLI’S nicht zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte eigene Leistungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt bzw. rückerstattet.
12. Höhere Gewalt
Kann ein Catering aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bereits tatsächlich entstandene und nicht vermeidbare Kosten können, soweit gesetzlich zulässig, entsprechend berücksichtigt werden.
13. Schäden und Haftung
13.1 Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn oder Personen, für die er einzustehen hat, schuldhaft an Eigentum von STIERLI’S verursacht werden.
13.2 STIERLI’S haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die STIERLI’S oder seinen Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind.
13.3 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
14. Fernabsatz und Verbrauchergeschäfte
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten sämtliche Bestimmungen nur insoweit, als zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.
Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken für einen bestimmten Zeitpunkt kann das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Im beiderseitigen Unternehmergeschäft wird als Gerichtsstand das für den Unternehmenssitz von STIERLI’S sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
